Über die Kompetenzen der Drogen- und Brokoli-Beauftragte Daniela Ludwig kann man sicherlich streiten. Dass die sich nun beklagt, dass nach der Einführung des GlüStV es an Kontrollmechanismen fehlen würde, ist aber schon ein starkes Stück. Schließlich wurde am GlüStV von ihren Kollegen in den Landesregierungen fast ein Jahr lang gearbeitet. Da wäre also schon Zeit gewesen, sich einzubringen.
Ludwig will, dass Werbung für Sportwetten nur nach 21 Uhr läuft
Um genau zu sein, beklagt sich die Dame darüber, dass seit der Einführung des deutschen GlüStV im Juli die Fernsehwerbung enorm zugenommen habe. Und zwar insbesondere für Sportwetten. Gerade während der Europameisterschaft sei es normal gewesen, dass bereits tagsüber für Sportwetten geworben wurde, sagt diese. Zusätzlich beklagt sie sich, dass die Aufsichts- und Kontrollbehörde, die sich um das deutsche Glücksspiel und die Einhaltung der Regeln kümmern soll, erst im Januar 2023 voll einsatzbereit sein wird.
Spätestens an der Stelle muss jetzt schon mal die Frage erlaubt sein, warum der Drogenbeauftragten entsprechendes jetzt erst anfällt. Denn bereits in den Vorabversionen des GlüStV wurde die entsprechende Kontrollbehörde genannt. Auch, dass diese erst zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes eigentlich so richtig erst ihre Arbeit aufnehmen kann. Spätestens jetzt hätte verantwortlichen Politiker auffallen können, dass hier dann zwei Jahre ins Land ziehen, in denen sich anscheinend niemand um die Kontrolle kümmert.
Und wenn man sich diese Frage stellt, und dann überlegt, wieso entsprechendes trotzdem so eingeführt wurde, dann bleibt eigentlich nur eine Antwort übrig: Der Staat wollte einfach zeitnah Steuern einnehmen. Und die lohnen sich bei Glücksspiel so richtig: 2019 sorgte der legale Glücksspielmarkt für fast 5,5 Milliarden € Steuern. Zum Vergleich: im gleichen Jahr nahm der deutsche Staat über die Steuer auf Alkohol lediglich 3,1 Milliarden € ein. Und das erklärt, warum man sich wohl nicht noch zwei Jahre Zeit lassen wollte, auch wenn man es nicht auf die Kette bringt, eine entsprechende Kontrollbehörde einzuführen.
Irgendwie wird immer deutlicher, dass der vorgeschobene Spielerschutz einfach nur ein Argument war, das Gesetz möglichst schnell durchzupeitschen und dann auch ein Stück vom großen Onlinekuchen des Glücksspielmarktes abzubekommen. Und wenn man jetzt bedenkt, dass Glücksspiel einen gewissen Suchtfaktor besitzt, dann wäre eigentlich anzunehmen gewesen, dass die Drogenbeauftragte des Bundes irgendwie an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt ist.
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