Hartz IV ist der Nachkomme der Sozialhilfe und Hartz-IV-Geld ist entsprechend so niedrig, dass für Luxusartikel in jedweder Form kaum Spielraum bleibt. Allerdings ist der Spieltrieb ein dem Menschen angeborenes Sozialverhalten und deswegen auch nicht leicht zu zügeln. Also, wie sieht es mit der Gesetzeslage und Bestimmungen für das Glücksspiel aus?
Das Arbeitslosengeld II schützt in Deutschland die Bürger, die kein eigenes Geld verdienen, mit staatlichen Geldern. Das sogenannte Hartz IV wird so berechnet, dass der ausbezahlte Betrag den Grundbedürfnissen entspricht, namentlich Wohnung und Lebensunterhaltungskosten sowie Sonderkosten, sollten diese anfallen.
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Dürfen Hartz-IV-Empfänger an Glücksspielen teilnehmen?
Ja! Hartz-IV-Empfänger dürfen am Glücksspiel teilnehmen, egal, ob im Casino oder bei Sportwetten.
Im Jahre 2011 versuchte zwar das Landgericht Köln, Hartz-IV-Empfänger automatisch von Sportwetten auszuschließen; aber in der nächsten Instanz des Oberlandesgericht Köln wurde dieses Gesetz aufgehoben, mit der Begründung, dass ein solcher Eintrag in die Sperrkartei ohne Anlass oder Prüfung nicht zumutbar sei.
Ausgangspunkt für dieses Urteil war ein europäischer Glücksspiel-Dienstleister, der seine Konkurrenten dazu zwingen wollte, Spieler zu sperren, weil sie sich die Wette nicht leisten können. Im deutschen Glücksspielstaatsvertrag steht festgeschrieben, dass man arme oder verschuldete Menschen vor dem Glücksspiel schützen muss.
Allerdings ist eine allgemeine Sperre nicht zu rechtfertigen, so das Oberlandesgericht, denn die Anhörung der Spieler ist notwendig, bevor eine Entscheidung zur Sperre getroffen werden kann. Für ALG-II-Empfänger wäre ein anderes Urteil zu einer außerordentlichen Diskriminierung geworden, bei der “arme Menschen” schon an der Tür wieder weggeschickt werden.
Wer trotz seiner ALG II Leistungen Einkommen hat, muss dieses angeben. Die Beträge werden entsprechend verrechnet, um die Fairness gegenüber allen Leistungsempfängern und gegenüber dem Steuerzahler zu bewahren. Kein Wunder also, dass die meisten ALG II Empfänger auf einen Lotto- oder Sportwettengewinn hoffen. Allerdings stellt sich oft die Frage:
Dürfen Hartz-IV-Empfänger ihre Gewinne aus Glücksspielen behalten?
Ja! Selbstverständlich können Hartz-IV-Empfänger an Sportwetten und Lotterien teilnehmen. Sie können ihre Gewinne auch – unversteuert – behalten. Mehr dazu hier: Glücksspielsteuer.
Allerdings gibt es hier eine Tücke: Der Bescheid des Arbeitslosengeldes kann aufgrund des höheren Einkommens verändert und die Leistungen damit gekürzt werden!
Die Gewinne, die ausgezahlt werden, müssen beim Amt angegeben und offen gelegt werden, da sonst zudem (wenn die Gewinne irgendwann “gefunden” werden) der Vorwurf von Sozialleistungsbetrug im Raum steht.
Das gilt übrigens nicht nur für Gewinne aus dem Casino oder der gemütlichen Pokerrunde, sondern auch für Geldgeschenke, die zur Tilgung von Schulden o.Ä. von Verwandten gegeben wurden. Auch diese können die Sozialleistungen erheblich mindern.
Spielen bedeutet Lernen und der Homo ludens ist kein Gerät, das man mal eben abstellen kann. Ein Hartz-IV-Emfänger ist deshalb ebenso berechtigt, seinem Spieltrieb zu frönen, wie das jeder andere auch ist. Wie bei allen Dingen bestimmt ist das Maß ausschlaggeben und Spielen muss verantwortungsvoll behandelt werden. Dazu gehört auch, dass man die Einsätze so niedrig hält, dass es einem nicht schadet, wenn man sie verliert.
Offizielles Urteil: Glücksspiel wird mit Leistungen verrechnet
Im Jahre 2016 gab es dazu sogar eine offizielles Urteil. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 15. Juni 2016 im Urteil (Az.: B4 AS 41/15 R) festgelegt, dass nur der Einsatz für das konkret gewinnbringende Casino Spiel abgesetzt werden kann.
Was war geschehen?
Ein Hartz-IV-Empfänger hatte am Spielautomaten Glück gehabt und Gewinne mit nach Hause gebracht. Im Jobcenter hat man die Bargeldeinzahlungen auf dem Konto bemerkt und entsprechend die Leistungen gekürzt. Der glückliche Gewinner klagte dagegen, verlor aber den Fall. Sein Argument war, dass er viel Geld in die Automaten gesteckt hatte und auch viel Geld verlieren musste, bis er gewinnen konnte. Daher habe er insgesamt kein relevantes oder anrechenbares Gewinneinkommen erbracht.
Das BSG ist mit dieser Argumentation aber nicht zufrieden. Das Gesetz ist in dieser Sache klar: Einkünfte werden auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Abziehbar sind nur die notwendigen Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind.
Das bedeutet, dass das BSG nur konkret den Einsatz als abziehbar ansieht, den der Spieler getätigt hat, als er gewonnen hat – und nicht etwa alle Ausgaben. Weitergehend sagt das BSG, dass viele der Ausgaben auch nur zur privaten Freude und nicht etwa konkret und gezielt zur Gewinnerzielung getätigt wurden.
Mit diesem Fall wird eine Regelung zum Glücksspiel in Deutschland für Hartz-IV-Empfänger deutlich zementiert:
Die Gewinne darf man zwar behalten, allerdings werden die entsprechenden Leistungen dann gekürzt. Nur die konkreten Einsätze, die man erbringen musste, um im Spiel zu gewinnen (das heißt aber nur genau die eine Wette) wird nicht abgezogen.
Achtung: Obwohl man dazu verpflichtet ist, seine zusätzlichen Einnahmen beim Amt zu melden, entscheiden sich viele Hartz-IV-Empfänger dafür, Bargeldgewinne zu verstecken. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich der Konsequenzen beim Auffliegen bewusst sein. Teilweise müssen erbrachte Sozialleistungen vom Amt nämlich zurückgezahlt werden. Hier kann man mehr zum Thema Glücksspielgesetz in Deutschland lesen.
Präzedenzfälle
- Einen Ausnahmefall gab es allerdings bereits, hier liegt allerdings der Fehler nicht im System, sondern beim Amt: Eine Person bekam Hartz IV und gewann bei einem Gewinnspiel einen Neuwagen, was beim Jobcenter auch angegeben wurde. Am Bescheid hatte sich trotzdem nichts geändert. Als die Person das Auto verkaufte und den Erlös wiederrum meldete, wurde der Bewilligungsbescheid aber aufgehoben und forderte eine Rückerstattung der bereits ausgezahlten Leistungen. Der Erlös des Neuwagens galt als Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuch.
Vor Gericht ging diese Entscheidung nicht durch, denn bereits beim Bewilligungsbescheid hätte das Amt aufpassen müssen: Bereits der Neuwagen hatte einen Wert. Der Bewilligungsbescheid war aber vor dem Verkauf schon rechtswidrig, weshalb ein Rückzahlungsanspruch zu verneinen ist.
In diesem Fall handelt es sich um einen bürokratischen Fehler, der dem Gewinner des Falls zu Gunsten kam. Auf solche Fehler darf man aber nicht hoffen. Wer Arbeitslosengeld 2 als Leistung vom Staat erhält, sollte sich darüber bewusst sein, wie sein Geld investiert wird. - Aus Essen ist der folgende Fall aus dem Jahr 2009 bekannt: Hier hatte ein Hartz-IV-Empfänger bei der wohltätigen Lotterie „Aktion Mensch” 500 Euro gewonnen. Steuern musste der Gewinner darauf natürlich nicht bezahlen, jedoch rechnete das Sozialamt das Geld als Einkommen an und kürzte entsprechend die Hartz-IV-Bezüge um 250 Euro für zwei Monate. Dagegen klagte der Mann vor dem nordrhein-westfälischen Landessozialgericht und wurde abschlägig beschieden. Das Argument, dass der Mann über Jahre hinweg regelmäßig Lose gekauft und daher deutlich mehr Geld ausgegeben als gewonnen hatte, wollte das Gericht nicht gelten lassen. Pokerspieler – vor allem Turnierpokerspieler – haben bei gerichtlichen Auseinandersetzungen häufiger bereits ähnliche Erfahrungen gemacht.
- Aus dem Januar 2016 ist das folgende Urteil aus Wilhelmshaven bekannt: Hier hatte ein Mann 10.000 Euro bei Keno gewonnen und das auch beim Jobcenter angegeben. Die Behörde erklärte daraufhin, ihm die Bezüge für mindestens zehn Monate zu streichen, da er so lange nun nicht mehr bedürftig sei. Der man erhob Klage und war teilweise erfolgreich. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem Gewinn um „einmalige Einnahmen” im Sinne des Sozialgesetzbuchs handelte, die „auf sechs Monate zu verteilen sind”. Im Ergebnis wurden dem Mann sechs Monate die Bezüge gestrichen, sodass ihm bei gleichbleibendem Lebenswandel etwa die Hälfte der gewonnenen Summe erhalten bleibt.
Fazit
Wie du siehst, hängt das, was mit deinen Lottogewinnen passiert, falls du Hartz IV beziehst, unter Anderem davon ab, wie hoch der Gewinn ist und wo du wohnst. Unter Umständen kann es passieren, dass der komplette Lottogewinn oder der erworbene Preis in einem Online Casino Gewinn kassiert bzw. als Einnahmen angesehen wird. Ebenso kann ein Teil des Gewinns von den Behörden zu Einkommen umdeklariert werden.
Natürlich kann immer nur der monatliche Hartz-IV-Satz gestrichen werden, weshalb der Einfluss der Behörde abnimmt, je höher die Gewinnsumme ist. Allerdings bist du bei einem Millionengewinn ja sowieso nicht mehr auf Hartz IV angewiesen, also versteht sich das gewissermaßen von selbst.
Wie viel der Partner eines Hartz-IV-Empfängers verdient, ist in dieser Situation irrelevant. Die Hartz-IV-Gesetze sind zwar klar formuliert, aber wie in allen juristischen Fragen sind sie auch in diesem Fall Auslegungssache. Generell bist du dazu verpflichtet, Gewinne aus Lotterien anzumelden. Ob das bei kleineren Gewinnen viel Sinn macht, ist eine theoretische Frage.
Halte dich an die Faustregel „alle oder keiner”, wenn es darum geht, einen Lottogewinn öffentlich bekanntzumachen. Es gibt mehr Leute, die Hartz-IV-Empfänger anschwärzen als man glaubt, und eine Hartz-IV-Sperre ist sehr unangenehm.