Wie viele Insider der Branche vermuteten, bringt das deutsche Glücksspielgesetz nicht unbedingt 100-prozentig Klarheit mit sich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Ausschluss ausländischer Anbieter hier Gerichte beschäftigen wird. Die deutsche Glücksspielbehörde der Länder will nämlich Anbieter wie Lottoland durch Internetsperren und über Blockierung deren Finanztransaktionswege zu Aufgabe zwingen. Der in Gibraltar sitzende Zweit-Lotto-Anbieter hat angekündigt, dass er hier mit rechtlichen Schritten vorgehen wird.
GGL will staatliches Monopol schützen
Lottoland gehen davon aus, dass die Glücksspielbehörde der Länder hier im Auftrag der staatlichen Lotto Gesellschaft und Bundesländer im Endeffekt einfach Fakten schaffen wollen. Die wollen das letzte verbliebene Lottomonopol schützen und Konkurrenz im Lottosektor ausschalten. Jetzt muss man dazu sagen, dass deutsches staatliches Lotto kaum mehr genutzt wird, seitdem es online Lotto Anbieter gibt. Zum einen ist die online Lottoabgabe viel bequemer, zum anderen kann an internationalen Lotterien teilgenommen werden, die weit höhere Gewinne bieten als 6 aus 49 & Co. in Deutschland. Die Lottogesellschaften selbst waren es übrigens, die in den vergangenen Jahren über ihre Lobby Organisation ständig gegen Online Glücksspielanbieter und Online Casinos mit fragwürdigen Artikeln geschossen haben. Statt sich darauf zu bemühen, ihr in die Jahre gekommenes Lotto Angebot zu modernisieren, dachten die sich, dass es einfacher ist, die Online Konkurrenz anzugreifen und aus dem Markt zu vertreiben. Das ging nicht gut.

Lottoland gründete extra GmbH, um deutsche Lizenz zu erhalten
Dabei ist es jetzt nicht so, dass Lottoland sich nicht bemüht hätten, eine deutsche Lizenz zu erhalten. Seit 2017 versuchen die Entsprechendes. 2020 wurde dafür extra eine deutsche Lottoland GmbH gegründet. Bis heute erhielten diese keine Aussicht auf eine deutsche Lizenz. Hier vermuten die Verantwortlichen der Lottoland Gruppe willkürliches Verhalten beziehungsweise Absicht, um Mitbewerber des staatlichen Lottos auszubooten.
Jetzt geht’s wieder vor Gericht
Zum einen klagt Lottoland gegen die die IP-Sperren, da dieses Vorgehen im Grunde den freien Dienstleistungsverkehr in Europa einschränkt und derartige Maßnahmen verboten sind. Außerdem gibt Lottoland an, dass das Lotterie Wettabgabe Verbote des deutschen Glücksspielstaatsvertrages, nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Berater der Bundesländer und der Lottogesellschaften haben das 2019 gutachterliche feststellen lassen. Allein aus diesem Grund zieht nun die maltesische Niederlassung des Lottoanbieters gegen die GGL vor Gericht. So wurden Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt wie auch beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Der gesamte Prozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Es zeichnet sich genau das ab, wovor Experten vor Einführung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt hatten. Nun dürfen wir uns wieder auf längerfristige Rechtswege einstellen, während deren Verlaufs, die Lottoland-Vertreter der Meinung sind, dass sie im Recht sind und daher entsprechendes auch kommunizieren, gleichzeitig die GLL kommunizieren wird, dass sie im Recht sein.
Für Verbraucher bedeutet das jetzt wieder Unsicherheit!
Die Situation hatten wir zuvor schon, als die Frage im Raum stand, ob das EU-Recht über deutschen Recht steht, was das Anbieten von Online Glücksspiel angeht. Verbraucher werden wieder verunsichert. Bis Rechtssicherheit herrscht, können mal wieder Jahre vergehen. All das hätte man verhindern können, wenn man den Glücksspielstaatsvertrag nicht mit heißer Nadel schnell gestrickt hätte, nur um den schnell an den Start zu bekommen. Der Spielerschutz, weswegen dieser eingeführt wurde, stellt sich immer mehr als Vorwand heraus, mit einer staatlichen Behörde den Markt regulieren zu wollen. Dagegen spricht natürlich nichts, es muss nur fair bei der ganzen Sache zu gehen und jeder die Chance haben, an einem regulierten Markt teilzunehmen. Eine indirekte Unterstützung des deutschen Lottomonopol ist nicht Aufgabe der deutschen Glücksspiel Behörden.
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