Auf dem Glücksspielmarkt in der Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert. Im Jahre 2018 akzeptierte die Bevölkerung das neue Glücksspielgesetz. Seit 2019 werden demnach ausländische Glücksspielunternehmen ohne Lizenz in der Schweiz vom Markt ausgeschlossen. Ein Vorgehen, dass gleich mehrere Casinos mit einer Lizenz aus Malta als rechtswidrig erachteten. Doch vor Gericht mussten die Glücksspielkonzerne nun eine Schlappe hinnehmen.
Protest gegen Netzsperre: Langer Weg – bisher ohne Erfolg
Im Zuge des neuen Geldspielgesetzes hat die Schweiz ihre Ausrichtung im Online Glücksspiel verändert. Online Casinos dürfen seit jeher nur dann ihre Spiele in der Schweiz anbieten, wenn diese über eine offizielle Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission verfügen. Anbieter, die diese Lizenz nicht vorweisen können, werden mit einer Netzsperre belegt. Bedeutet: Die Fernmeldedienstanbieter sperren den Zugang zu diesen Seiten für Nutzer aus der Schweiz. Bereitgestellt werden dürfen die Top Casinospiele somit nur von den Spielbanken des Landes, die mittlerweile fast allesamt eigene Online-Angebote ins Leben gerufen haben.

Genau gegen dieses Vorgehen regte sich in der internationalen Glücksspielbranche schnell Widerstand. Dieser war bislang jedoch nicht von Erfolg gekrönt. So legten mehrere Glücksspielunternehmen Einspruch gegen die Sperrung bei der Spielbankenkommission ein. Diese zeigte jedoch kein Erbarmen. Der nächste Weg führte deshalb zum Bundesverwaltungsgericht. Auch hier gab es nun eine Niederlage. In letzter Instanz können sich die betroffenen Unternehmen jetzt noch an das Bundesgericht wenden.
Schweizer Weg von mehr als 70 Prozent der Bürger/innen genehmigt
Bei der ursprünglichen Abstimmung zum neuen Geldspielgesetz sprachen sich 2018 mehr als 70 Prozent der Stimmberechtigten für eine Reform aus und machten damit den Weg frei für zuvor verbotene Online Casinospiele. Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass die Bevölkerung intensiv geschützt wird und sowohl Sicherheit als auch Transparenz der Spielrunden gewährleistet werden können. Der wohl wichtigste Punkt aber für die Schweiz ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Casino-Gewinne dem schweizerischen Gemeinwesen zugutekommt und nicht etwa ins Ausland abgezogen wird. Wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte, würden alle diese Aspekte dazu führen, dass die Zugangssperren schließlich im öffentlichen Interesse liegen würde.
Die Casinos aus Malta argumentierten dagegen und erklärten, dass dem Spielerschutz nicht entsprochen werden könne, wenn nur einheimische Casinos ihre Spiele zur Verfügung stellen könnten. Die Unternehmen erklärten zudem, dass eine Sperre von den Spielern leicht umgangen werden könnte. Einen Erfolg allerdings konnten die Unternehmen aus Malta unterm Strich nicht verbuchen. Die Sperrung der Online Casinos bleibt wirksam und damit auch die gefürchtete „Schwarze Liste“ der Schweiz. Auf dieser Liste sind jene Unternehmen aufgeführt, die von der Schweiz aus nicht mehr angesteuert werden können. Wie effektiv diese Liste ist, darüber lässt sich streiten. Die Praxis hat gezeigt, dass viele Unternehmen ihre Internetadressen einfach ändern und so zumindest kurzzeitig die Netzsperre umgehen. Auch wenn nun erst einmal der Punkt an die Schweizer Behörden geht, dürfte hier also noch längst nicht das letzte Wort gesprochen sein.
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